Besondere Bedingungen zur Nutzung der Online-Plattform und der Software EVERLEAD

 

Der Nutzung der Software und Dienste der Onlineplattform „EVERLEAD“ durch den Auftraggeber liegen ausschließlich diese Besonderen Geschäftsbedingungen sowie die Bedingungen des hierzu zwischen ALEX & GROSS Technology und dem Kunden zustandegekommenen Bestellauftrags zugrunde.

EVERLEAD ist ein Produkt der ALEX & GROSS Technology GmbH mit Sitz in 68309 Mannheim, Chemnitzer Strasse 9.

Die Leistungen von ALEX & GROSS Technology richten sich ausschließlich an Unternehmen.

1 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages; AGB des Kunden

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kostenpflichtige Bereitstellung der Nutzungsmöglichkeit der im Rahmen der Onlineplattform unter www.everlead.com bereitgestellten Software „EVERLEAD“ und ihrer Online-Dienste in dem jeweils im Auftragsformular spezifizierten Nutzungsumfang.

1.2 Die Nutzung der Software und der Online-Dienste wird nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Auftragsformulars zustande.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2 Leistungen von ALEX & GROSS Technology

ALEX & GROSS Technology stellt dem Kunden zeitlich befristeten Zugriff auf die Software EVERLEAD und die Online-Dienste der Software über das Internet zur Nutzung derselben und zur Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes bereit. Die Bereitstellung erfolgt als „Software-as-a-Service“. Die zeitliche Befristung entspricht der Laufzeit des Vertrages. Betrieb und Wartung der Online-Plattform obliegen ALEX & GROSS Technology. Dies umfasst nicht die Aktualisierung von kundenspezifischen Inhalten des  Con­tent Mana­ge­ment Sys­tem (CMS).

Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Der Kunde hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistung entgegennehmen zu können. Insbesondere ist die Bereitstellung der dazu erforderlichen Hard- und Software, soweit im Rahmenvertrag oder dem Vertragsformular nicht anders vereinbart, durch ALEX & GROSS Technology nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von ALEX & GROSS Technology bereitgestellten und eingesetzten Software sowie zu vergleichbaren Informationen zu den bereitgestellten Online-Diensten. Die Bedienung und Konfiguration der Software, insbesondere die Entwicklung und Integration der für den Betrieb der Online-Plattform erforderlichen Scripts, obliegen dem Kunden, soweit nicht im Einzelfall ALEX & GROSS Technology im Rahmen des Aufrags sich gesondert hierzu verpflichtet hat. Eine physische Überlassung der Software und der Online-Dienste erfolgt nicht.

2.1 Der genaue Umfang der von ALEX & GROSS Technology bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertragsformular.

2.2 Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Online-Plattform beträgt 98,5% im Jahresmittel. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von ALEX & GROSS Technology liegen wie insbesondere höhere Gewalt oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Integration von Scripts durch den Kunden oder eine fehlerhafte Anwendung des ggf. integrierten Content Management System. ALEX & GROSS Technology wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform an den gegenüber ALEX & GROSS Technology benannten Ansprechpartner in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es ALEX & GROSS Technology ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und Betriebssicherheit erforderlich ist.

2.3 ALEX & GROSS Technology führt täglich Datensicherungen der Online-Plattform sowie der vom Kunden hinterlegten Daten durch, die drei Tage aufbewahrt bleiben. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

2.4 ALEX & GROSS Technology beabsichtigt den Nutzungsumfang der Software weiterzuentwickeln. ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang der Online-Dienste zu erweitern und weiterzuentwickeln. Es bleibt ALEX & GROSS Technology vorbehalten, Erweiterungen und Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes anzubieten. Bucht der Kunde eine Erweiterung oder Weiterentwicklung kostenpflichtig durch eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu diesem Vertrag hinzu, gelten für diese Buchung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Stellt ALEX & GROSS Technology nach Vertragsschluss erweiterte oder zusätzliche Funktionen kostenlos zur Verfügung, gelten diese bereitgestellten Funktionen als freiwillige Leistung von ALEX & GROSS Technology.

2.5 ALEX & GROSS Technology kann den Funktionsumfang der Online-Dienste jederzeit in für den Kunden zumutbarem Maße ändern, insbesondere diese durch höherwertige Leistungen austauschen. Eine Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird und die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten von ALEX & GROSS Technology vollständig erhalten bleiben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer vorliegen oder die Änderung aus sicherheitstechnischen Gründen geboten ist. Betreffen die Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von ALEX & GROSS Technology zu erbringenden Leistungen (wie beispielsweise geringfügige Designänderungen), wird ALEX & GROSS Technology den Kunden über die Änderung mindestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen.

2.6 ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Online-Plattform vorübergehend zu sperren, wenn

  1. Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht wurden bzw. werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden bzw. werden;
  2. Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu der dem Kunden bereitgestellten Online-Plattform verschafft haben;
  3. die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;
  4. ALEX & GROSS Technology aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben zur Sperrung verpflichtet ist;
  5. der Kunde mehr als zwei Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist;
  6. der Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat oder die hinterlegten Kontaktdaten falsch oder ungültig geworden sind und eine Kommunikation zwischen ALEX & GROSS Technology und dem Kunden nicht mehr möglich ist;
  7. eine regelmäßige Erfüllung der Leistungspflichten des Kunden nicht gewährleistet ist;
  8. Inhalte des Kunden gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Patente, oder andere rechtliche Bestimmungen verstoßen und der Kunde den Verstoß trotz Hinweises von ALEX & GROSS Technology nicht unverzüglich abstellt; oder
  9. eine Gefahr der erheblichen Beschädigung oder Beeinträchtigung der von ALEX & GROSS Technology bereitgestellten Leistungen besteht.

ALEX & GROSS Technology soll die Sperrung dem Kunden spätestens einen Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung in Text- oder Schriftform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist. ALEX & GROSS Technology wird die Sperrung unverzüglich aufheben, wenn der Grund der Sperrung wegfällt und der Kunde ALEX & GROSS Technology hierüber in Textform informiert.

3 Pflichten des Kunden

3.1 Um ALEX & GROSS Technology die Leistungserbringung entsprechend der Leistungsbeschreibung zu ermöglichen, stellt der Kunde ALEX & GROSS Technology alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen (Produkt- Leistungsbeschreibungen / Corporate Design u.a.) auf Anforderung in digitalem Format zur Verfügung.

3.2 Weiterhin stellt der Kunde ALEX & GROSS Technology soweit erforderlich die Struktur und eine Beschreibung der übermittelten Datensätze zur Verfügung.

3.3 Der Kunde hat die Zugangsdaten zu der Online-Plattform sicher zu verwahren und darf diese nur den jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und ALEX & GROSS Technology unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.

3.4 Der Kunde hat seine Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für die Daten auf den lokalen Systemen des Kunden als auch für diejenigen Daten, die der Kunde auf der von ALEX & GROSS Technology bereitgestellten Online-Plattform speichert und mittels der bereitgestellten Online-Dienste nutzt.

3.5 Der Kunde räumt ALEX & GROSS Technology an sämtlichen Inhalten, die er auf die Server von ALEX & GROSS Technology oder von ALEX & GROSS Technology mit dem Hosting beauftragten Dienstleister im Rahmen der Nutzung der  Online-Dienste überträgt, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist (bspw. zur Vervielfältigung im Rahmen der Datensicherung). Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar. ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus Inhalte des Kunden vorzuhalten, soweit dies technisch oder rechtlich erforderlich ist oder eine behördliche Anordnung dem zugrunde liegt.

3.6 Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte vollständig selbst verantwortlich. ALEX & GROSS Technology übernimmt insoweit keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtsmäßigkeit Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Der Kunde garantiert, dass er bei der Verwendung der Online-Dienste sämtliche anwendbaren rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, beachten wird und berechtigt ist, die von ihm eingestellten Inhalte zu nutzen. Der Kunde stellt ALEX & GROSS Technology von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verwendung der Online-Dienste durch den Kunden gegenüber ALEX & GROSS Technology geltend machen. ALEX & GROSS Technology wird den Kunden unverzüglich über von Dritten geltend gemachte Ansprüche informieren und die zur Verteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Zudem wird ALEX & GROSS Technology die Verteidigung entweder dem Kunden überlassen oder in Absprache mit diesem selbst vornehmen. Insbesondere wird ALEX & GROSS Technology von Dritten geltend gemachte Ansprüche ohne Rücksprache mit dem Kunden weder anerkennen noch unstreitig stellen. Die Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für Vertragsstrafen sowie behördliche oder gerichtliche Buß- und Ordnungsgelder, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.

4 Nutzungsrechte

4.1 Mit Vertragsbeginn räumt ALEX & GROSS Technology dem Kunden das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software EVERLEAD und deren Online-Dienste vertragsgemäß und in der bereitgestellten Form zu nutzen. Der Kunde darf die Online-Dienste nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

4.2 Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der Online-Plattform, die für den Kunden erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten insbesondere solche Bestandteile, die von ALEX & GROSS Technology innerhalb der Online-Dienste oder in mitgelieferten Textdateien als Inhalte Dritter oder als Open Source-Inhalt offengelegt bzw. gekennzeichnet werden.

4.3 Rechte, die vor­ste­hend nicht aus­drück­lich dem Kun­den ein­ge­räumt wer­den, ste­hen dem Kun­den nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berech­tigt, die Online-Dienste über die ver­ein­barte Nut­zung hin­aus zu nut­zen oder von Drit­ten nut­zen zu las­sen oder Drit­ten zugäng­lich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestat­tet diese zu ver­viel­fäl­ti­gen, zu ver­äu­ßern oder zeit­lich begrenzt zu über­las­sen, insbesondere zu ver­mie­ten oder zu ver­lei­hen.

4.4 Rechte des Kun­den an etwa ent­ste­hen­den Daten­ban­ken/Daten­bank­wer­ken

Sofern und soweit wäh­rend der Lauf­zeit die­ses Ver­trags, insbesondere durch Zusam­men­stel­lung von Anwendungsdate durch nach die­sem Ver­trag erlaubte Tätig­kei­ten des Kun­den auf dem zur Nutzung der Online-Dienste bereitgestellten Server eine Daten­bank, Daten­ban­ken, ein Daten­bank­werk oder Daten­bank­werke ent­ste­hen, stel­len alle Rechte hieran dem Kun­den zu. Der Kunde bleibt auch nach Ver­trag­sende Eigen­tü­mer der Daten­ban­ken bzw. Daten­bank­werke.

4.5 ALEX & GROSS Technology behält sich das Eigentum und nach diesem Vertrag einzuräumende Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die Rechte nur vorläufig und für ALEX & GROSS Technology jederzeit widerruflich eingeräumt.

5 Entgelte

5.1 Der Kunde zahlt für die Nutzung der Online-Dienste an ALEX & GROSS Technology das im Auftragsformular vereinbarte Entgelt.

5.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind alle Entgelte als netto-Preise zzgl. der anwendbarer Umsatzsteuer zu verstehen.

5.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils zum Anfang eines jeden vereinbarten Abrechnungszeitraumes im Voraus. Die in Rechnung gestellten Entgelte sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Erteilt der Kunde ALEX & GROSS Technology ein SEPA-Lastschriftmandat, bucht ALEX & GROSS Technology den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Rechnungsdatum und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.

6 Gewährleistung

6.1 Für Mängel bei der Bereitstellung der Online-Plattform haftet ALEX & GROSS Technology ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

6.2 Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

6.3 Sind die von ALEX & GROSS Technology nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird ALEX & GROSS Technology nach Zugang einer schriftlichen Mängelrüge des Kunden innerhalb angemessener Frist die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die ALEX & GROSS Technology zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der Kunde aufgetretene Mängel in zumutbarer Weise umgehen kann, um die Software EVERLEAD und die Online-Plattform vertragsgemäß nutzen zu können.

6.4 Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die ALEX & GROSS Technology zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten, angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht zur Minderung ist – abhängig vom jeweils vereinbarten Vergütungsmodell – auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Preises beschränkt.

6.5 Erreicht die Minderung nach Ziffer 6.4 in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den in Ziffer 6.4 genannten Höchstbetrag, kann der Kunde den Vertrag fristlos kündigen. Diese Kündigung bedarf der Schriftform.

6.6 Im Falle einer Mängelanzeige wird der Kunde ALEX & GROSS Technology bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich unterstützen und ALEX & GROSS Technology insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die ALEX & GROSS Technology für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.

6.7 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder betreffen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7 Schadensersatz und Haftung

7.1 Für kostenlose Leistungen haftet ALEX & GROSS Technology nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Im Übrigen haftet ALEX & GROSS Technology für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

7.3 In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet ALEX & GROSS Technology nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Kunde deswegen regelmäßig verlassen darf.

7.4 ALEX & GROSS Technology haftet im Fall von Ziffer 7.3 weder für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, noch für entgangenen Gewinn oder für mittelbare Schäden.

7.5 Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 7.3 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.6 Soweit nicht abweichend im Vertragsformular festgelegt, erachten die Parteien den typischen vorhersehbaren Schaden als  EUR 20.000,00 pro Schadensfall und bis zu EUR 250.000,00 für alle Schadensfälle.

7.7 Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist im Fall von Ziffer 7.3 auf den Betrag für die Kosten der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden angefallen wäre.

7.8 Die verschuldensunabhängige Haftung von ALEX & GROSS Technology nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist abbedungen.

7.9 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von ALEX & GROSS Technology entsprechend.

7.10 Eine etwaige Haftung ALEX & GROSS Technologys für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

7.11 Eine weitergehende Haftung von ALEX & GROSS Technology ist ausgeschlossen.

8 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) von ALEX & GROSS Technology, die entweder auf Grund der Natur der Information oder den Umständen ihrer Überlassung als vertraulich anzusehen sind oder von ALEX & GROSS Technology als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen, an denen der Kunde keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des Kunden sowie sonstige vom Kunden beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.

8.2 Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Online-Dienste sowie sämtliche Technologien von ALEX & GROSS Technology, Auskünfte, die ALEX & GROSS Technology im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt, sowie dieser Vertrag einschließlich des Vertragsformulars bzw. des Rahmenvertrages.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat der Kunde ALEX & GROSS Technology hiervon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren. Der Kunde hat weiterhin ALEX & GROSS Technology in seinen Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.

8.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen dem Kunden schon vor der Offenlegung durch ALEX & GROSS Technology bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Kunden bekannt werden, vom Kunden ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von ALEX & GROSS Technology selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Kunde auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.

8.5 Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages.  Darüber hinaus besteht die Geheimhaltungspflicht für eine Dauer von fünf Jahren ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Kunde gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind.

8.6 Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von ALEX & GROSS Technology unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. ALEX & GROSS Technology kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.

8.7 Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist ALEX & GROSS Technology berechtigt, den Kunden unter Nennung des vollen Fimennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden nach Ziffer 12.1 zu benennen.

8.8 Mit Ausnahme von Ziffer 8.1 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

9  Datenschutz

9.1 Die Ver­trags­part­ner wer­den die jeweils anwend­ba­ren, insbesondere die in Deutsch­land gül­ti­gen, daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen beach­ten und ihre im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag und des­sen Durch­füh­rung ein­ge­setz­ten Beschäf­tig­ten auf das Daten­ge­heim­nis, nachweislich i.S. des Art. 5 Abs. 2 DSGVO, ver­pflich­ten, soweit diese nicht bereits ent­spre­chend ver­pflich­tet sind.

9.2 Erhebt, ver­ar­bei­tet oder nutzt der Kunde per­so­nen­be­zo­gene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwend­ba­ren, insbesondere daten­schutz­recht­li­chen, Bestim­mun­gen berech­tigt ist und stellt im Fall eines Ver­sto­ßes den Anbie­ter von Ansprü­chen Drit­ter frei.

9.3 ALEX & GROSS Technology wird kun­den­be­zo­gene Daten nur in dem Umfang erhe­ben und nut­zen, wie es die Durch­füh­rung die­ses Ver­trags erfor­dert. Der Kunde stimmt der Erhe­bung und Nut­zung sol­cher Daten in die­sem Umfang zu.

9.4 Die Ver­pflich­tun­gen nach 9.1 bis 9.3 beste­hen, so lange Anwendungsdaten im Ein­fluss­be­reich von ALEX & GROSS Technology lie­gen, auch über das Ver­trag­sende hin­aus.

9.5  ALEX & GROSS Technology verarbeitet die Kundenseitig im Rahmen der Nutzung der Software und der Online-Dienste bereitgestellten Daten als Auftragsverarbeiter i.S. des Art. 28 Abs. 3 DS-GVO. Die Ver­trags­part­ner schlie­ßen nach Maß­gabe von Art. 28 Abs. 3 DS-GVO die als Anlage zum Auftragsformular bei­ge­fügte Ver­ein­ba­rung über die Auf­trags­verarbeitung. Im Fall von Wider­sprü­chen zwi­schen die­sen AGB und der Ver­ein­ba­rung über die Auf­trags­­ver­ar­bei­tung geht Letz­tere Ers­te­rem vor.

10 Laufzeit und Kündigung

10.1 Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Vertragsformular benannten Stichtag.

10.2 Soweit im Vertragsformular nicht abweichend vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr ab Vertragsbeginn.

10.3 Soweit im Vertragsformular nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch eine der Parteien schriftlich gekündigt wird.

10.4 ALEX & GROSS Technology ist weiterhin berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung durch ALEX & GROSS Technology binnen angemessener Frist von mindestens zwei Wochen nicht leistet oder wiederholt fällige Zahlungen verspätet leistet.

10.5 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

10.6 Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird ALEX & GROSS Technology die Daten des Kunden löschen. ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Daten aus Sicherheitsgründen für einen Zeitraum von vier Wochen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus zu speichern, um den Kunden vor versehentlichem Datenverlust zu bewahren. ALEX & GROSS Technology ist zudem berechtigt, Daten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren, wenn ALEX & GROSS Technology hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, insbesondere aus handels- und steuerrechtlichen Gründen.

11 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zwischen dem Kunden und ALEX & GROSS Technology durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden: ALEX & GROSS Technology übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird ALEX & GROSS Technology dem Kunden eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche mit Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. ALEX & GROSS Technology wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

12 Referenzvereinbarung

12.1 Der Kunde erklärt sich bereit, vom Auftragnehmer als Referenzkunde genannt werden zu dürfen.

12.2 ALEX & GROSS Technology ist berechtigt, nach schriftlicher Zustimmung des Kunden, Case Studies und Pressemitteilungen, welche mit der Leistungserbringung von ALEX & GROSS Technology gegenüber dem Kunden im Zusammenhang stehen und ähnliche Inhalte als Marketingmaßnahmen zu veröffentlichen.

13 Höhere Gewalt

13.1 Kei­ner der Ver­trags­part­ner ist zur Erfül­lung der ver­trag­li­chen Ver­pflich­tun­gen im Fall und für die Dauer höhe­rer Gewalt ver­pflich­tet. Insb. fol­gende Umstände sind als höhere Gewalt in die­sem Sinne anzu­se­hen:

•         von dem Ver­trags­part­ner nicht zu ver­tre­tende(s) Feuer/Explo­sion/Über­schwem­mung/Lieferschwierigkeiten von Dienstleistern,
•         Krieg, Meu­te­rei, Blo­ckade, Embargo, Pandemie
•         über 6 Wochen andau­ern­der und von dem Ver­trags­part­ner nicht schuld­haft her­bei­ge­führ­ter Arbeits­kampf,
•         nicht von einem Ver­trags­part­ner beein­fluss­bare tech­ni­sche Pro­bleme des Inter­nets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbie­ter die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­leis­tung mit anbie­tet.

13.2 Jeder Ver­trags­part­ner hat den ande­ren über den Ein­tritt eines Falls höhe­rer Gewalt unver­züg­lich schrift­lich in Kennt­nis zu set­zen.

14 Schlussbestimmungen und Priorität von Vertragsbedingungen, Aufrechnung

14.1 Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt; es kann durch ausdrückliche Individualvereinbarung von der Schriftform abgewichen werden.

14.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertragsformular und diesen Besonderen Geschäftsbedingungen von ALEX & GROSS Technology gehen die Regelungen des Vertragsformulars den Besonderen Geschäftsbedingungen von ALEX & GROSS Technology vor. Im Falle von Widersprüchen zwischen ggf. in den Vertrag einbezogenen,  Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ALEX & GROSS Technology und diesen besonderen Bedingungen, gehen die besonderen Bedingungen vor. Im Falle von Widersprüchen zwischen sonstigen Anlagen des Vertragsformulars und diesen besonderen Bedingungen gehen die Regelungen der sonstigen Anlagen vor.

14.3 Der Kunde kann gegen Forderungen von ALEX & GROSS Technology nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder entscheidungsreif ist.

14.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen aus-schließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.

14.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mannheim, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.

r Klageerhebung nicht bekannt.

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